Soziale und gemeinnützige Projekte der Bruderschaft

Hier finden Sie eine Aufzählung der sozialen und gemeinnützigen Projekte, die die Bruderschaft im Laufe der Jahre durchgeführt hat. Die Initiative bzw. die Vorschläge welche Organisation unterstützt werden soll gehen vom jeweiligen Königspaar der Bruderschaft aus.

  • 2023 Kinderhaus Hilden                                                         3.000,00 €
  • 2022: Ukraine Hilfe                                                                 21.300,00 €
  • 2021: Unterstützung der Flutopfer                                    6.500,00 €
  • 2020: Gute Nacht Bus Düsseldorf                                       3.500,00 €
  • 2019: Förderkreis Johanneskindergarten                       4.500,00 €
  • 2018: Franziskus-Hospiz, Hochdahl                                   1.000,00 €
  • 2017: SKFM Projekt „Zündstoff“                                          2.300,00 €
  • 2017: CBT-Wohnheim Erkrath
  • 2016: Spielgeräte Stadt Erkrath                                            4.581,00 €
  • 2015: Familienwohnhaus „Mogli“                                        2.500,00 €
  • 2014: Kinderhospiz „Regenbogenland“                            2.000,00 €
  • 2009: SKFM Projekt „Flotte Tüte“                                         2.000,00 €
  • uvam.

Wenn Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende unterstützen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt (vorstand@bruderschaft-erkrath.de) mit uns auf.
Unsere Kontonummer lautet:

 

IBAN: DE84 3015 0200 0003 4026 33

BIC:    WELADED1KSD

 

Als anerkannter gemeinnütziger Verein können wir ihnen eine Bestätigung (Spendenquittung) über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personen-vereinigungen oder Vermögensmassen ausstellen.
Bitte sprechen sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail an schatzmeister@bruderschaft-erkrath.de

Die. St. Sebastianus Bruderschaft ist wegen Förderung des Traditionellen Brauchtums einschließlich des Karneval, der Fastnacht und des Faschings nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaft-steuerbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann  StNr. 147/5790/0019  für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.